Studienvorbereitung

SVA – Studienvorbereitende Ausbildung

Eine wichtige Aufgabe unserer Musikschule ist die Begabtenfindung und -förderung. Begabte Musikschüler haben bei uns in der “Studienvorbereitende Ausbildung” (SVA) die Möglichkeit, neben dem Instrumentalunterricht im Haupt- und Nebenfach auch ergänzende Angebote (Harmonielehre, Gehörbildung, Musiklehre u.a.) wahrzunehmen. Der Besuch eines Ensemblefaches gehört ebenfalls zum Gesamtangebot der SVA.

Die Studienvorbereitende Ausbildung wird über den Landesverband niedersächsischer Musikschulen mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Einmal jährlich finden eine Aufnahme- und Zwischenprüfung zur SVA statt. Alle musikalisch begabten und interessierten Jugendlichen ab 13 Jahren können sich zur Teilnahme an diesen Prüfungen an unserer Musikschule anmelden.

Bitte nehmen Sie bei Interesse direkt Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf, um Einzelheiten und Modalitäten zu besprechen.

Richtlinien zur Teilnahme an der SVA

1. Fächerkanon (verbindlich für alle Schüler/innen in der SVA)

 

1.1 Mindestens 1 Wochenstunde (45 min) instrumentales oder vokales Hauptfach

1.2 Wöchentlicher Unterricht instrumentales oder vokales Nebenfach

1.3 Mindestens 1 Wochenstunde (45 min) Ensemblefach (Kammermusik, Orchester, Chor etc.)

1.4 Mindestens 1 Wochenstunde (45 min) Ergänzungsfach (Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie)

1.5 Die Fächerkombination unter 1.4 ist für jede Musikschule, die SVA betreibt, verpflichtend. Die Gruppengröße im Fach Musiktheorie/Gehörbildung soll in der Regel 6 Personen nicht überschreiten.

 

 

2. Aufnahmeprüfungen

 

2.1 Die Aufnahmeprüfungen werden in der Regel einmal jährlich nach der Sommerpause durchgeführt.

2.2 Im Hauptfach sind Werke aus 2 unterschiedlichen Stilrichtungen, welche die Vielseitigkeit des/der Kandidaten/in erkennen lassen, vorzutragen. Die Vorspieldauer soll mindestens 10 Minuten betragen. Durchgeführt wird auch eine kurze mündliche Hörprüfung, die berücksichtigt, dass möglicherweise noch keine umfangreichen theoretischen Grundlagen vorhanden sind.

2.3 Die Schüler werden über die Prüfungsergebnisse informiert und hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung und Studienabsicht ausführlich beraten.

2.4 Die Prüfungskommission setzt sich aus mindestens 3 Personen zusammen: Externer Prüfungsbegleiter(Vorsitz), Vertreter der Schulleitung und SVA-Fachleiter. Die Anwesenheit eines instrumentalen bzw. vokalen Fachlehrers, der beratende Funktion hat, wird gewährleistet. Die Prüfungsergebnisse werden protokolliert.

2.5 Der/die Kandidat/in wird aufgenommen, wenn erkennbar ist, dass die erbrachten Leistungen mit dem Berufswunsch in Einklang zu bringen sind.

 

3. Zwischenprüfungen

 

3.1 Die jährlich durchzuführenden Zwischenprüfungen finden im Zusammenhang mit den Aufnahmeprüfungen nach der Sommerpause statt.

3.2 Im Nebenfach sollen mindestens 2 Stücke mit einer Gesamtdauer von 5-10 Minuten vorgespielt werden.

3.3 Vor den Zwischenprüfungen ist eine Klausur in Gehörbildung und Musiktheorie durchzuführen, die je nach Ausbildungsphase elementare musiktheoretische Grundlagen behandelt. Die ausgewerteten Arbeiten müssen der Prüfungskommission vorliegen.

3.4 Im Bereich Gehörbildung wird gegebenenfalls ein mündlicher Hörtest durchgeführt.

3.5 Der/die Kandidat/in muss in der Lage sein, ein einfaches Stück vom Blatt zu spielen

3.6 Der/die Kandidat/in wird in der SVA belassen, wenn erkennbar ist, dass die erbrachten Leistungen mit dem Berufswunsch in Einklang zu bringen sind.

 

4. Förderung

 

4.1 Die Aufnahme in die SVA kann frühestens mit 13 Jahren erfolgen. Das Aufnahmehöchstalter beträgt in der Regel 20 Jahre.

4.2 Die finanzielle Förderung durch das Land erfolgt je Schüler höchstens 4 Jahre.

4.3 Landeszuwendungen können nur bei vollständigem Eingang aller geforderten Unterlagen an den Landesverband niedersächsischer Musikschulen gewährt werden.

4.4 Es werden nur diejenigen Schüler gefördert, die nachweislich mindestens ein instrumentales/vokales Haupt- bzw. Nebenfach sowie das Ergänzungsfach in der antragstellenden Musikschule belegen.

Prüfung

Der Termin für die nächste Aufnahme- und Zwischenprüfung:

Samstag, 24.September 2022

Ort: wird noch bakannt gegeben

Downloads

Informationsblatt SVA

Anmeldung zur SVA 2022

Kontaktdaten

Bürozeiten

Musikschule Seevetal e.V.